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Baumeister

Bauausführung durch einen Baumeister

Ein Baumeister plant und begleitet einen Hausbau praktisch von der ersten Zeichnung bis zum letzten Detail der Fertigstellung. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland eigentlich nicht mehr üblich und wird nur zur Vereinfachung personeller Benennung benutzt. Der Baumeister verkörpert heute den Architekten, den Bauingenieur und den Projektleiter in einer Person.

Hat man sich zum Bau eines Hauses entschlossen, steht zur Wahl, als Bauherr neben dem erforderlichen Architekten sämtliche beteiligten Gewerke selbst zu bestimmen. Der Architekt wird in diesem Fall die technische Überwachung des Bauablaufes übernehmen und dem Bauherren Hinweise und Anweisungen zum erforderlichen Vorgehen geben. So werden die Informationen abgestimmt, in welcher Reihenfolge die Arbeitsschritte auszuführen sind und vor Ort die korrekte Auführung überprüft. Die Hauptlast der Verantwortlichkeit für das Fortschreiten des Bauverlaufes ruht bei diesem Vorgehen aber auf den Schultern des Bauherren.

Die andere Möglichkeit so ein Bauvorhaben abzuwickeln liegt darin, einen Baumeister zu beauftragen. Dieser übernimmt dann die Verantwortung für sämtliche Vorgänge von der Planungsphase bis zur Schlüsselübergabe.

Der Baumeister plant entsprechend dem Wunsch des Kunden den gesamten Bau, prüft die Eignung des Grundstücks, sorgt für die Berechnung der Statik und holt behördliche Pflichtgenehmigungen und andere Informationen ein.
Der Baumeister verpflichtet die Gewerke wie Maurer, Zimmerer, Dachdecker u.a. unter Berücksichtigung von Zeitplänen und spricht die Materialbeschaffung ab.

Die Realisierung von Sonderwünschen des Bauherren, welche sich auf den Innen- oder Außenbau beziehen können, wird vom Baumeister in die Hand genommen. Dem Baumeister obliegen also sämtliche Aufgaben, die mit dem Bau in Verbindung stehen und können sich, je nach Absprache, sogar auf Malerarbeiten und andere gestalterische Tätigkeiten, die vor dem Bezug des Hauses zu erledigen sind, erstrecken.

Ein besonderer Vorteil dieser Variante der Bauabwicklung liegt in der finanziellen Planung. Wo sich der Bauherr in Eigenverantwortung über die Kosten jeder Bauphase mit dem entsprechenden Gewerk selbst einigen muss, gibt er bei der Bestellung eines Baumeisters diesem einen festen Kostenrahmen vor, der dann absolut einzuhalten ist. Sämtliche Kalkulationen obliegen dann im Einzelnen dem Baumeister. Kommt es zu fehlerhaften Planungen, können Kostenüberschreitungen unter Umständen sogar zu seinen Lasten gehen, wenn keine andere vertretbare Ausgleichmöglichkeit besteht.

Das gleiche Prinzip besteht in Bezug auf die zeitliche Bauausführung. Der zu Baubeginn festgelegte zeitliche Rahmen darf nicht oder nur durch unabwendbare Ereignisse überschritten werden. Auch hier besteht eine vertragliche Bindung, die bei Nichteinhaltung zu Sanktionen für den Baumeister führen kann.

Die Möglichkeit unerwarteter Mehrausgaben ist geringer, als bei der Abwicklung in Eigenregie, wo sich solche Situationen im ungünstigsten Fall in fast jeder Bauphase ergeben können und die erlaubte prozentuale Überschreitung gegenüber dem Kostenvoranschlag evtl. jeweils voll ausgeschöpft wird. Die vertragliche Bindung eines Baumeisters, der das Haus zum vereinbarten Endpreis schlüsselfertig zu übergeben hat, lässt für eine solche Situation kaum Spielraum.

Als Fazit ist festzustellen, dass sich ein Bauherr mit der Beauftragung eines Baumeisters auf einer sorgenfreieren und sichereren Seite befindet, zumal ein Bauherr auf diese Weise nicht gezwungen ist, sich laufend selbst um das Baugeschehen zu sorgen, was in den meisten Fällen den Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Zeit sprengt.
Im Gegenzug wird ein Baumeister bestrebt sein, insbesondere solche Aufträge zu erhalten und zuverlässig und korrekt zu erfüllen, da diese Komplexität eine langfristige Tätigkeit sichert, in die er auch seine Partnerbetriebe einbeziehen kann.

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