Meist auftretende Baumängel
Zu den typischen Baumängeln zählen die Risse im Mauerwerk und im Putz. Ursachen können die Verarbeitung der Baustoffe sein oder handwerkliche Fehler. Die Anschlussstellen zwischen Putz und Fenster sind feucht. Der Grund hierfür ist die unsachgemäße Ausführung der Arbeiten. Wenn der Keller undicht ist, muss die Ausbesserung zeitnah durchgeführt werden. Es können Planungs- und Materialfehler für die Undichtigkeit verantwortlich sein.
Der Gutachter stellt nicht nur die Mängel fest, sondern findet gleichzeitig die Ursache. Wurde zum Beispiel Holz verarbeitet, welches nicht einwandfrei trocknete, entstehen Risse. Die Stabilität des Holzes ist somit nicht mehr gewährleistet. Die Folgeerscheinung der unsachgemäßen Bearbeitung der Außentreppe, die meist zum Keller führt, sind Feuchtigkeits- und Frostschäden, die allerdings nicht so einfach zu beheben sind. Undichte Lüftungsanlagen sind verantwortlich für anhaltende Feuchtigkeit und mindern drastisch die Energieeffizienz.
Warum entstehen die massiven Baumängel
Die Gründe schwerwiegender Baumängel sind häufig auf falsche Planung, Kosteneinsparungen und nachlässiges Arbeiten in der Ausführungsphase zurückzuführen. Schwachstellen sind meist der Sockelbereich, die Fassade und die Gebäudehülle. Unterschiedliche Mängel am Dach, ob es sich um ein Flachdach oder Steildach handelt, sollten unverzüglich behoben werden. Flachdächer weisen oft fehlerhafte Schweißnähte auf, während bei Steildächern die Dampfsperren das Problem sind. Wenn Sie die Ursachen nicht zeitnah beseitigen, entstehen Folgeschäden, die letztendlich zu erhöhten Kosten führen.
Behebbare Mängel und massive Mängel
Fehler können auftreten und werden in der Regel problemlos vom Handwerker korrigiert. Massive Mängel, deren Behebung erschwert oder gar unmöglich ist, sind allerdings anders zu regulieren. Die falsch eingesetzte Zwischenwand, falsch positionierte Fenster oder die fehlerhaften Türöffnungen sind massive Schäden, die auf Kosten des Betriebes ausgebessert werden müssen. Die Baufirma ist verpflichtet, die Mängel zu beheben, auch unter erschwerten Bedingungen. Sollten die Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, ein anderes Unternehmen mit der Fehlerbeseitigung zu beauftragen.
Schäden an Dritten
Sollten Schäden an benachbarten Grundstücken, Gebäuden oder Gegenständen bemerkt werden, sind die Baufirmen verantwortlich. Es ist signifikant, in den Verträgen auf diese Schäden an Dritte explizit hinzuweisen.
Näher erläutert - häufig auftretende Baufehler
In Stichworten handelt es sich um Planungsfehler, Ausführungsfehler, minderwertiges Material und daraus resultierende Fehler und Nutzungsfehler. Planungsfehler sind meist auf den Architekten zurückzuführen. Baufehler beruhen häufig auf kostensparendes Bauen mit minderwertigen Materialien.
Schnelles und oberflächliches Arbeiten, um den Bau termingerecht fertig zu bekommen, führt ebenso zu Unzulänglichkeiten. Der Grund für Nutzungsfehler ist oft die verzögerte Instandsetzung. Dichtungen werden zu spät angebracht, Putzschäden zu spät behoben. Folgeprobleme erschweren die Bautätigkeiten.
Kleinere Baumängel
Minimale Farbabweichungen bei den Bodenbelägen und weitere kleine Schönheitsfehler werden nicht als massiv gewertet und können unkompliziert rasch ausgebessert werden.
Wie sind die Gewährleistungen und Garantien
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre bei Baumängeln. Meist werden diesbezügliche Mängel erst nach einiger Zeit bemerkbar. Die Frist beginnt mit der Bauabnahme. Wenn allerdings ein Vertrag mit verkürzter Gewährleistungszeit unterschrieben wurde, ist der Vertragsinhalt gültig.
Wenn Sie während der Frist einen Baumangel entdecken, heißt es für Sie, diesen Mangel bei der ausführenden Firma schriftlich zu melden. Relevant sind das Abnahmeprotokoll und eventuell Fotos, die Sie dem Schreiben beifügen. Wenn Sie von sich aus einen Handwerker beauftragen, die Ausbesserung vorzunehmen, ist das nicht tolerierbar. Die verantwortliche Firma muss die Möglichkeit bekommen, die Mängel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beheben. Wenn keine Reaktion erfolgt und die Frist abgelaufen ist, können Sie ein anderes Unternehmen ermächtigen, die Fehler auszubessern. Die entstandenen Kosten werden der verantwortlichen Firma auferlegt.
Sollten Sie zu keiner Einigung kommen, ist ein Rechtsanwalt einzuschalten. An dieser Stelle ist außerdem der fachkundige Rat eines Bausachverständigen einzuholen. Ein Tipp, ungefähr ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist es sinnvoll, einen Bausachverständigen die Schlussbegehung vornehmen zu lassen. Der qualifizierte Fachmann ist in der Lage, Mängel sofort zu erkennen und zu dokumentieren. Es ist dann immer noch Zeit, die verantwortliche Firma zu kontaktieren und diese aufzufordern, die Mängel zu beseitigen.
Gewährleistungsfrist zwei Jahre?
Die Gewährleistungsfrist ist abhängig von den Leistungen des Unternehmens. Wenn es sich um einen Neubau handelt, den Einbau der Zentralheizung oder der Küche, sind in Deutschland fünf Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Bei kleineren Reparaturen und Umbauarbeiten hingegen beträgt die Gewährleistungspflicht lediglich zwei Jahre. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie indessen ist die freiwillige Leistung eines Unternehmens.
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