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Energieausweis

Ab dem 01. Juli 2009 müssen Hausbesitzer in Deutschland einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten oder verkaufen wollen. Der Energieausweis zeigt den Käufern beziehungsweise Mietern an, wie hoch Heizkosten und Kosten für Warmwasser ungefähr sein werden und liefert Informationen über die Dämmung des Gebäude.
Daraus lassen sich auch Tipps zur zukünftigen Senkung des Energieverbrauches für das Wohngebäude ablesen.


Datenerhebung für den Energieausweis

Für die Ermittlung der erforderlichen Daten gibt es zwei Möglichkeiten:
Man kann in dem bedarfsorientierten Energieausweis den Energiebedarf von einem Ingenieur berechnen lassen. Der Bedarfsausweis ermittelt, wie viel Energie das Wohngebäude an sich verbraucht, wobei neben der Sanierung der Wärmedämmung und Heiztechnik auch Angaben zur Art der Energieversorgung berücksichtigt werden müssen (zum Beispiel, ob hauptsächlich erneuerbare Energien genutzt werden - EnEv 2009, Energieeinsparverordnung).
Die zweite Variante ist verbrauchsorientiert und gibt den Verbrauch der bisherigen Bewohner der Immobilie an. (daher Verbrauchsausweis)

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist verpflichtend für die Neuvermietung oder den Verkauf von Neubauten, Gebäude mit kompletter Sanierung und Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden. Für neuere Wohngebäude oder Häuser mit mehr als vier Wohnungen besteht Wahlfreiheit.

Die Unterschiede zwischen den beiden Energieausweis Arten liegen auf der Hand: Die bedarfsorientierte Berechnung - Bedarfsausweis - wird ausschließlich anhand technischer Daten ermittelt und ist somit neutraler als der verbrauchsorientierte Energieausweis - Verbrauchsausweis, der vom Verhalten der Bewohner ausgeht.

Der Verbrauchsausweis ist nur in größeren Gebäuden mit vielen Wohnungen angebracht, da sich dabei Unterschiede im Verbrauch der einzelnen Wohnungen ausgleichen.


Energieausweis Aussteller

Der Energieausweis muß von einem ausgebildeten Experten ausgestellt werden, der den Studienschwerpunkt auf energiesparendes Bauen (EnEv 2009) gelegt hat oder über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt und eine erfolgreiche Fortbildung zum energiesparenden Bauen vorweisen kann. Als Energieausweis Aussteller kommen Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Energieberater oder Schornsteinfeger in Frage. Letztere müssen allerdings eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen.


Energieausweis Kosten

Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird je nach Größe des Gebäude und Aussteller etwa 200-300 Euro kosten. Der Besitzer darf die hierbei benötigten Daten auch selber zusammenstellen, was aber sehr aufwendig ist. Dafür zahlt er nur etwa 150-200 Euro für den Energiepass.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist billiger, er soll etwa 50-100 Euro kosten. Die Kosten für den Energiepass dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Energieausweis gilt zehn Jahre.

Hausbesitzer, die vermieten oder verkaufen wollen, sollten nicht die Mühe und die Kosten scheuen, einen qualifizierten Experten für die Ausstellung des Energieausweises zu bestellen, schließlich ist der Energie Verbrauch ein immer wichtiger werdendes Argument bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäude. Mit den richtigen online Tipps zum Energiesparen lässt sich mit wenig Aufwand viel Geld sparen.

Wer in nächster Zeit ein Gebäude nicht neu vermieten oder verkaufen will, sollte sich bei der Beantragung eines Energieausweises lieber Zeit lassen, da die hohe Nachfrage die Preise erhöhen dürfte.

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