Checkliste Immobilien und Haus kaufen
Normalerweise kauft sich jeder nur einmal im Leben eine Immobilie. Da will alles wohl bedacht sein, damit sich keine Fehler und Mängel in der Abwicklung einschleichen.
Deshalb sind hier die wichtigsten Schritte beim Ablauf des Hauskaufs beschrieben, auf die jeder Immobilien Käufer unbedingt achten sollte.
Grundsätzlich ist für jeden Immobilienkauf in Deutschland eine notarielle Beurkundung (Notarvertrag) notwendig. An dieser Vorschrift aus dem BGB kommt
keiner vorbei. Eigene Verträge oder gar ein Hauskauf mit Handschlag sind also unwirksam.
Das ist auch nicht verwunderlich, da es im Allgemeinen um hohe Beträge geht
und die Kauf-Thematik oft komplex ist. Der Notar gilt als neutrale Instanz, welche jeden, der eine Immobilie kaufen & verkaufen will, grundsätzlich neutral berät und bei auftretenden Problemen beim Kauf-Abschluss helfen kann.
Checklisten: Ablauf Hauskauf
Jeder Käufer sollte sich vorher bereits mit den Grundbucheintragungen der ins Auge genommenen Immobilie beschäftigen. Am besten besorgt man sich vom Verkäufer eine schriftliche Erlaubnis, um beim Grundbuchamt (meist beim Amtsgericht) ein berechtigtes Interesse an der Immobilie / Wohnung nachzuweisen und dann die Eintragungen prüfen zu können. Sollte der Verkäufer eine solche Erlaubnis verweigern, ist allerdings Vorsicht geboten.
In Abteilung I des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an den Immobilien dargestellt. In Abteilung
II finden Sie Lasten (z.B. Nießbrauch), Verfügungsbeschränkungen
(z.B. Konkursvermerk) und eventuelle Vormerkungen (z.B. für Auflassungen).
Schließlich gibt die Abteilung III Auskunft speziell über Grundpfandrechte
(Grundschulden und Hypotheken) und alles, was sich hierauf bezieht. Prüfen Sie, ob Sie die eingetragenen Grundpfandrechte übernehmen können. Sie können dadurch eventuell Kosten für die Eintragung Ihrer Grundpfandrechte sparen und der Verkäufer spart die Kosten für Löschungseinträge.
Prüfen Sie einen Vorabentwurf des Kauf-Vertrages, bevor Sie beim Termin endgültig unterschreiben. Besser sind vorher alle Fragen geklärt.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Haus kaufen, muss manchmal der Verwalter seine Zustimmung im Grundbuch geben. Normalerweise ist dies ein problemloser Vorgang, so lange für die Eigentümergemeinschaft kein möglicher Schaden erkannt wird.
Auch beim Notarvertrag für den Hauskauf selbst gibt es noch einiges zu beachten. Wichtig ist hier die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers. Hierdurch wird das Grundbuch
vor weiteren Eintragungen des Verkäufers geschützt, das heißt
er kann beispielsweise keine Belastungen mehr eintragen lassen. Sie sollten den
Kaufpreis für die Immobilie frühestens bezahlen, wenn die Auflassungsvormerkung vorliegt.
Danach erfolgt dann die eigentliche Auflassung. Das bedeutet, dass nun - in Abhängigkeit
von der Zahlung des Kaufpreises - das Eigentum auf den Käufer übergeht. Der
Notar wird dann die Eintragungen im Grundbuch veranlassen, erst dann sind Sie
auch rechtlich der Eigentümer an der Immobilie!
Dies sind die wichtigsten formalen Schritte, die beim Immobilienkauf unbedingt zu beachten sind. Hier finden Sie Informationen (Checklisten) zur Steuererklärung für Haus-Besitzer.
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